Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1942
OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09 (https://dejure.org/2010,1942)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.2010 - 3 U 170/09 (https://dejure.org/2010,1942)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 3 U 170/09 (https://dejure.org/2010,1942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang der Schadensersatzpflicht des Mandanten eines Steuerberaters wegen Anwendung eines zu geringen Umsatzsteuersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12
    Voraussetzungen und Umfang der Schadensersatzpflicht des Mandanten eines Steuerberaters wegen Anwendung eines zu geringen Umsatzsteuersatzes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Steuerberaters wegen unterlassenen Hinweises auf Abführung eines zu geringen Umsatzsteuersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebener Hinweis auf zu geringen Umsatzsteuersatz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerberater muss aufklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung: Unterbliebener Hinweis auf zu geringen Umsatzsteuersatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09
    Welche konkreten Pflichten hieraus abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalles (vgl. BGHZ 129, 386, 396; WM 2009, 1376 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09
    Welche konkreten Pflichten hieraus abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalles (vgl. BGHZ 129, 386, 396; WM 2009, 1376 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09
    Dazu muss die tatsächliche Gesamtvermögenslage des Mandanten derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Steuerberaters ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1998, 982), wobei sich die Differenzberechnung nicht auf einzelne Vermögenspositionen beschränken darf.
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 8 U 19/06

    Berechtigte Steuernachforderungen sind regelmäßig kein Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2010 - 3 U 170/09
    c) Soweit der Beklagte unter Hinweis auf eine die Anmietung von Chartermaschinen für Krankentransporte betreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 8. März 2007 - 8 U 19/06) die Auffassung vertritt, hierzu sei es zunächst erforderlich, dass der Mandant seine Kalkulation offen legt und nachvollziehbar macht, dass er auch den höheren Preis am Markt hätte durchsetzen können, wobei eine Erfahrung dafür sprechen soll, dass ein Kaufmann regelmäßig den höchsten am Markt erzielbaren Preis berechnet, er also nicht ohne weiteres einen um die Steuernachzahlung erhöhten Preis hätte durchsetzen können, hält der Senat diese Ansicht in der vom Beklagten formulierten Allgemeinheit für nicht zutreffend.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 23 U 42/11

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Geltendmachung von

    Der eigentliche Schaden, welcher der Klägerin nach ihrem Vortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität infolge der Pflichtverletzung der Beklagten entstanden sein kann, kann - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - allenfalls darin liegen, dass ihr in der Zeit ab 2005 Umsatz bzw. Gewinn i.S.v. §§ 249, 252 BGB entgangen ist, weil sie es unterlassen hat, ihre Preise entsprechend anzuheben, um auf diese Weise die von ihr zu zahlende Umsatzsteuer ganz oder teilweise zu erwirtschaften bzw. auszugleichen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 08.03.2007, 8 U 19/06, DStRE 2008, 167, dort Rn 48 ; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2010, 3 U 170/09, GI aktuell 2010, 119, dort zu Rn 18/19; Gräfe u.a., a.a.O., Rn 553 mwN in Fn 1907-1909).

    Die Klägerin stützt sich ohne Erfolg auf die von ihr vorgelegte Entscheidung des OLG Celle (24.02.2010, 3 U 170/09, GI aktuell 2010, 119, dort zu Rn 18/19 = 203 ff. GA), da dieser Entscheidung ein erheblich abweichender Sachverhalt (Tasse Kaffee bzw. weitere Getränke, Produkte im Niedrigstpreisbereich, Umsatzsteuerdifferenz zwischen 7 und 9 % bzw. in Frage stehende Preiserhöhung um 3 bis 5 Cent) zugrundelag, der mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht einmal ansatzweise vergleichbar ist.

  • OLG Frankfurt, 24.08.2012 - 25 U 69/11

    Haftung des Steuerberaters: Fehlerhafter Ratschlag, einen Pflanzen- und

    Der haftende Steuerberater hat den Mandanten mithin so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Steuerberaters stünde, so dass die tatsächliche Gesamtvermögenslage des Mandanten derjenigen gegenübergestellt werden muss, die sich ohne den Fehler des Steuerberaters ergeben hätte (vgl.: OLG Köln DStR 2008, S. 167; OLG Celle DB 2010, S. 498).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht